Bachelor of Pharmaceutical Engineering

Qualifikation

SACHKENNTNIS ALS PHARMABERATER gemäß § 75 Absatz 3 des AMG

Ge­mäß § 75 AMG darf nur als Phar­ma­be­ra­ter tä­tig wer­den, wer die er­for­der­li­che Sach­kennt­nis nach Abs. 2 be­sitzt. Dies sind:

  • Apo­the­ker oder Per­so­nen mit ei­nem Zeug­nis über ei­ne nach ab­ge­schlos­se­nem Hoch­schul­stu­di­um der Phar­ma­zie, der Che­mie, der Bio­lo­gie, der Hu­man- oder der Ve­te­ri­när­me­di­zin ab­ge­leg­te Prü­fung,
  • Apo­the­ke­ras­sis­ten­ten so­wie Per­so­nen mit ei­ner ab­ge­schlos­se­nen Aus­bil­dung als tech­ni­sche As­sis­ten­ten in der Phar­ma­zie, der Che­mie, der Bio­lo­gie, der Hu­man- oder Ve­te­ri­när­me­di­zin,
  • Phar­ma­re­fe­ren­ten.

Ei­ne an­de­re ab­ge­leg­te Prü­fung oder Aus­bil­dung kann ggf. an­er­kannt wer­den, wenn sie mit ei­ner der vor­ge­nann­ten Aus­bil­dun­gen gleich­wer­tig ist.

In Sach­sen ob­liegt die An­er­ken­nung der Sach­kennt­nis als Phar­ma­be­ra­ter der LDS, wenn der be­auf­tra­gen­de phar­ma­zeu­ti­sche Un­ter­neh­mer sei­nen Fir­men­sitz im ge­nann­ten Bun­des­land hat.
Zur kos­ten­pflich­ti­gen Prü­fung der An­er­ken­nung rei­chen bit­te Sie fol­gen­de Un­ter­la­gen ein:

  1. ei­ner be­glau­big­ten Ko­pie Ih­res Stu­di­en-, Aus­bil­dungs­zeug­nis­ses,
  2. ei­ner Über­sicht über die Aus­bil­dungs­in­hal­te Ih­res Stu­di­ums so­wie ggf. sons­ti­ger von Ih­nen ab­sol­vier­ter re­le­van­ter Aus- und Fort­bil­dun­gen,
  3. ei­ner be­glau­big­ten Ko­pie Ih­res Per­so­nal­aus­wei­ses oder Ih­res Rei­se­pas­ses, aus der her­vor­geht, dass Ih­ren Haupt­wohn­sitz tat­säch­lich im Frei­staat Sach­sen ha­ben.An­stel­le ei­ner be­glau­big­ten Ko­pie Ih­res Per­so­nal­aus­wei­ses oder Ih­res Rei­se­pas­ses kön­nen Sie auch ger­ne ei­ne Be­stä­ti­gung des zu­stän­di­gen Ein­woh­ner­mel­de­am­tes/Bür­ger­bü­ros o. ä. vor­le­gen.

Landesdirektion Sachsen – Pharmaberater Sachkenntnis gemäß § 75 AMG

 

 FACHINGENIEUR FÜR ANALYTIK & SPEKTROSKOPIE

Das Aufbaustudium Analytik & Spektroskopie“ an der Fakultät für Chemie und Mineralogie der Universität Leipzig existiert seit über 40 Jahren und hatte in dieser Zeit über eintausend erfolgreiche Absolventen. Es ist für Teilnehmer mit einem Hoch- oder Fachhochschulabschluss in Chemie konzipiert; Absolventen einer anderen naturwissenschaftlich-technischen Fachrichtung können jedoch ebenfalls teilnehmen.

Nach erfolgreichem Abschluss des Gesamtstudienganges sind die Teilnehmer mit einem Hoch- oder Fachhochschulabschluss in Chemie berechtigt, zur Berufsbezeichnung den Zusatz „Fachchemiker (Fachingenieur) für Analytik und Spektroskopie“ zu führen. Die anderen Teilnehmer erhalten ein Abschlusszertifikat.

Ziel des Aufbaustudiums

Die Entwicklung in der Chemie ist in den letzten Jahren durch die stürmische Entwicklung neuer instrumenteller Mess- und Analysenverfahren gekennzeichnet, wobei die Nutzung moderner Rechentechnik sowie Anwendung von Mikroelektronik im Gerätebau zu zahlreichen neuen analytischen Möglichkeiten geführt haben. Die Anforderungen an die Fähigkeiten auf analytischem Gebiet sind in der Praxis häufig höher, als sie während des Studiums vermittelt werden können. Dadurch sind die Absolventen bei ihrem Eintritt in die Praxis oft nicht in der Lage, das Anwendungspotential moderner analytischer Verfahren zu beurteilen. Im Aufbaustudium „Analytik und Spektroskopie“ werden die Teilnehmer mit den wichtigsten analytischen Methoden in der Chemie unter Anleitung von Fachleuten vertraut gemacht.

Mein Aufbaustudium der Analytik und Spektroskopie an der Universität Leipzig hab ich im September 2015 mit dem Prädikat „gut“ abgeschlossen.

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Postgraduales Aufbaustudium „Analytik & Spektroskopie“

Flyer

 

LASERSCHUTZBEAUFTRAGTER nach §5 OStrV

Erwerb der Sachkunde nach OStrV und DGUV V11 (früher BGV B2) für sachkundige Laserschutzbeauftragte Nach der in Deutschland für den Laserschutz geltenden Verordnung OStrV ist es nach §5 (2) zwingend erforderlich für Anwender von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 sachkundige Personen als Laserschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen. Die Sachkunde muss durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs nachgewiesen werden. Unsere Kurse sind eng an die Kurse der Berufsgenossenschaften angelehnt und werden regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht.

Kursinhalte:

  • Eigenschaften von Laserstrahlung
  • Biologische Wirkung von Laserstrahlung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Laserklassen und Grenzwerte
  • Gefährdungen (direkt/indirekt)
  • Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen
  • Aufgaben und Stellung des Laserschutzbeauftragten im Betrieb
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Abschlusstest (gesetzlich vorgeschrieben)

Laserschutzbeauftragter nach §5 OStrV

 

BACHELOR OF ENGINEERING – PHARMATECHNIK

Die „Pharmatechnik“ beinhaltet ingenieurtechnische und naturwissenschaftliche Aufgabenstellungen in der pharmazeutischen Industrie und Kosmetikindustrie. Zu den Aufgaben von Pharmatechnikingenieuren gehören die Herstellung und Qualitätssicherung von Arzneimitteln, die Forschung und galenische Entwicklung von Arzneimitteln und biotechnologischen Diagnostika, Projektmanagement im industriellen Bereich bis hin zur Auslegung und Einrichtung der technischen Anlagen sowie Marketing und Vertrieb.

Der Tätigkeitsbereich von Pharmatechnikingenieuren ist ebenso vielfältig, wie der gesamte Studienverlauf. So kommen Pharmatechnikingenieuren in folgenden Bereichen zum Einsatz:

  • Planung von Arzneimittelwerken und Produktionsanlagen
  • Qualifizierung von Anlagen und Validierung von Prozessen
  • Entwicklung und Optimierung von Verfahren
  • Betreuung von Produktionsanlagen und Betriebstechnik
  • Forschung und Entwicklung
  • Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung

Studienziel

Ziel ist die praxisbezogene Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Herstellung und Qualitätsprüfung von Pharmaka und Kosmetika im technischen Maßstab und Betrieb auch unter Anwendung verfahrenstechnischer Prozesse. Insbesondere werden die Studierenden in die Lage versetzt, aktuelle Anforderungen der Natur- und Ingenieurwissenschaften im Bereich der Produktion und Qualitätssicherung sowie der Entwicklung von Arzneimitteln und Kosmetika umzusetzen. Die Studierenden lernen, Arzneimittel herzustellen, zu prüfen, die Produktionsprozesse entsprechend der gesetzlichen Anforderungen zu überwachen, zu planen, zu steuern und zu validieren. Sie können technische Anlagen und Ausrüstungen für den Betrieb entwickeln und betreiben.

Mein Studium der Pharmatechnik an der Hochschule Anhalt hab ich im Juli 2011 mit dem Prädikat „gut“ abgeschlossen. Dabei stelle die Proteinforschung den thematischen Schwerpunkt meiner Bachelorarbeit dar. Alle Praxiserfahrungen in diesem Bereich habe ich an der Hochschule Anhalt am Standort Bernburg gesammelt. Im Rahmen meiner einjährigen Tätigkeit unterstütze ich außerdem die Arbeitsgruppe, unter Leitung von Frau Dr. Prof. C. Cordes, bei der Etablierung einer Arbeitsanweisung zur 2D-Gelelektrophorese für Lactobacillus plantarum Proteinextrake.

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Bachelorstudiengang „Pharmatechnik“

Flyer